Ermäßigungen zu den Veranstaltungen der Kirchengemeinden

Zu den Konzerten und Veranstaltungen der Kirchengemeinde erhalten Kinder bis 12 Jahren freien Eintritt.

Ermäßigung auf den Eintritt, unter Vorlage des entsprechenden gültigen Nachweises, erhalten:

- Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren

- Auszubildende und Studierende

- Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Teilnehmende an freiwilligem sozialen Jahr

- Empfänger von Bürgergeld

- Menschen mit Beeinträchtigung (ab GdB 50%)

- Inhaber der Ehrenamtskarte

 

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